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Neu: kostenfreier Internet-Zugang mit Flat-Rate und WLAN-Router: a,b,g,draft-n sind im Mietpreis der Fewo enthalten. Entsprechende passende Hard- u. Software des Mieters sind erforderlich. | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Ferienwohnung Mittmann, 23570 Travemünde, Kaiserallee 45 bezeichnet das Online-Angebot von Herrn Ralf Mittman (als Vermieter), 23570 HL-Travemuende, Kaiserallee 45 auf den Internetseiten unter den Domains: sowie weitere Sublevel-Domains. Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung der Ferienwohnungen in 23570 Travemünde, Kaiserallee 45 mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei der Ferienwohnung in Travemünde eine Ferienwohnung mit einer zweckmäßigen und guten Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen gehobenen Komfort und befindet sich in einem fast neuwertigem Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund. Insbesondere für Familien geeignet; jedoch auch Geschäftsreisende sind bei uns gut untergebracht. BeherbergungsvertragWie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit der Ferienwohnungen kann ausdrücklich nicht garantiert werden, der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine spezielle Ferienwohnung. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten: §1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. §2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. §3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. §3a. Stornierung der Mietvereinbarung. Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei, und berechnen danach bei Stornierung 5-2 Wochen vorher 50%, und bei kurzfristiger Stornierung 2-0 Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Eigenkosten. §4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Es kann auch ein Übernachtungspreis vereinbart werden. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. §5. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. §6. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.). §7. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Lübeck. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung. §8. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Reiserücktrittsversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihres Zimmers oder Ihrer Ferienwohnung, in dem Sie diese bei der unten empfohlenen Versicherung abschließen. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München geschickt wird. Übrigens distanzieren ich, Ralf Mittmann, |
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